KERZENINNUNG
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Die Gesellenprüfung :

Bei der Gesellenprüfung geht es grundsätzlich darum, ob der Geselle in der Lage ist, eigenständig zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, was in seinem Handwerk verlangt wird. Geprüft wird dies durch einen theoretischen und einen praktischen Teil. Durchgeführt wird die Prüfung von einem zuständigen Prüfungsausschuss, der in Anlehnung an eine Ausbildungsordnung und eine Prüfungsordnung den Gesellen prüft. Zuständig für diese Prüfung sind die HWK - Augsburg und unsere Innung.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der abgelegten Prüfung und über das Bestehen oder Nicht- Bestehen. Die Prüfung endet mit der Ausgabe des Gesellenbriefs. Wenn die Prüfung bestanden ist, endet das Ausbildungsverhältnis und der Geselle darf den Titel Kerzenhersteller - oder Wachsbildner - Geselle tragen.

Voraussetzung zur Zulassung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist die:

  • zurückgelegte Ausbildungszeit
  • Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung
  • Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises
  • Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (früher "Lehrlingsrolle")


Struktur der Abschluss- und Gesellenprüfung:


Das Prüfungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen aus: Theoretischer Teil 50% + Gesellenstück 20% + Praktischer Teil 30%. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.


Die Meisterprüfung :

Nach der Gesellenprüfung noch den Meistertitel zu machen, bringt viele Vorteile mit sich. Ab einer Berufserfahrung von drei Jahren ist es möglich, die Meisterprüfung abzulegen. Der Titel ist für den selbständigen Handwerker wie für jeden Betrieb ein gutes Aushängeschild. Für Meister, die keinen eigenen Betrieb gründen möchten, kann sich die Meisterprüfung aber auch lohnen, um zum Beispiel als Angestellter eines größeren Betriebes aufzusteigen.
Durch die Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling befähigt ist, sein Handwerk meisterhaft auszuüben und selbständig zu führen, sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Dabei kommt es nicht nur auf fachspezifische Kenntnisse an. Zusätzlich treten betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse  stärker in den Vordergrund.

 

Die Meisterprüfung besteht aus vier unabhängigen Prüfungsteilen:

  • Teil I: Praktische Prüfung (neben den Arbeitsproben muss auch ein Meisterstück angefertigt werden)
  • Teil II: Prüfung der Fachtheoretischen Kenntnisse (technische Mathematik, Zeichnen, Fachtechnologie, Gestaltung und Formgebung, Werkstoffkunde und Kalkulation)
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse


Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird empfohlen, Teil III und IV vor den anderen Teilen anzustreben.
Der Meistertitel bietet darüber hinaus die Möglichkeit für ein Studium an Hochschulen mit künstlerischer Ausrichtung.

Gesellenstücke:

Meisterstücke:

  • Gesellenstck1
  • Gesellenstck2
  • gesellenstck3
  • Gesellenstck4
  • Gesellenstck5


  • Meiterstck1
  • Meisterstck2
  • Meisterstck3
  • Meisterstck4B